Corona Regelung

Auch wenn die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung ggf. andere Vorgaben vorsieht, hat sich der Vorstand des PBSV zu den nachfolgenden Regelungen für die Veranstaltung am 18./19.09.2021 ent­schlossen:
Damit wir unseren Kommers sowie den Familiennachmittag sicher und möglichst unbeschwert feiern können, gibt es einige Regeln, an die wir uns an diesen Tagen halten müssen:

1. Zutritt zum Schützenplatz erhält nur, wer entweder geimpft, genesen oder getestet ist und dafür einen entsprechenden schriftlichen / digitalen Nachweis erbringt (Impfausweis, Impfnachweis in der Corona-Warn-App oder in der CovPass-App, Testzertifikat auf Papier oder digital, etc.; WICH­TIG: Abfotografierte oder kopierte Impfausweise oder Testzertifikate sind KEIN gültiger Nach­weis!). Als anerkannte Tests gelten dabei Antigen-Test mit schriftlichem / digitalen Nachweis oder PCR-Test. Die Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als ge­testete Personen – als Nachweis gilt der Schülerausweis. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht befreit.

Wir werden beim Antreten sowie nochmals beim Einmarsch auf den Schützenplatz und auch im weiteren Verlauf der Veran­staltung diese Nachweise bei ALLEN angetretenen Schützenbrü­dern, Musikern und Gästen an den Zutrittsbereichen kontrollieren. Neben dem Immunitäts­nachweis (geimpft oder genesen) sind deshalb auch Ausweispapiere mitzuführen (Personal­ausweis, Schülerausweis).

2. Die maximale Besucherzahl auf dem Schützenplatz wird am Samstag und Sonntag auf 2.000 Personen festgelegt (d.h. pro Kompanie durchschnittlich max. 400 Personen).

3. In den Kompanie-Bereichen sollte die Luca-App zur Registrierung genutzt werden.

4. Um die Veranstaltung möglichst überschaubar zu halten, sollten die Kompanien unter sich blei­ben, soll heißen: ein „Besuch“ in den anderen Kompanien sollte unterbleiben.

5. Alle oben genannten Planungen und Schutzmaßnahmen sind natürlich immer vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung zu betrachten. Weiterhin kann es bei stark steigenden Inzidenzwerten oder einer steigenden Zahl an COVID-19-Intensivpatienten dazu kommen, dass wir Hygienemaß­nahmen verschärfen oder die Veranstaltung kurzfristig absagen müssen. Selbstverständlich wer­den wir darüber entsprechend informieren!